Neuregelung der Führerscheinklassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

607 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

607 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.07.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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keine Anerkennung Berufskraftfahrer Grundqualifikation bei Klasse B!

Seit 1999 diverse neue Führerscheinrichtlinien/ Gesetze, aber eine Gleichbehandlung gibt es bis heute noch nicht. Dieser Text ist ein Beispiel: a) Antrag FS Klasse 3 war bis 31.12.1998 gestellt und der Antragsteller bis dahin 18. Jahre alt.. dann galt: Wurde die Fahrprüfung (nach altem Recht) noch bis 30. Juni 1999 erfolgreich abgelegt und die Fahrerlaubnis erteilt, dann galt Besitzstand der Klasse 3 = B, BE, C1, C1E b) der Antragsteller bis 31.12.1998 noch keine 18. Jahre alt! obwohl gleiche Fristen, Prüfungen abgelegt, bekam nur Klasse B und KEINE Berufskraftfahrer Grundqualifikation!

Quelle: www.stuttgart.ihk24.de/branchen/verkehrswirtschaft/gueterverkehr/berufskraftfahrer-qualifikation-672248

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Was sind das für Argumente? Also ich habe nur die Führerscheinklasse B und habe bisher alle meine privaten Umzüge selbst mit einem "kleinen Lkw" gemacht...beispielsweise Mercedes Sprinter Lang. Wer was größeres brauch, hat entweder jemanden, der 7,5t fahren darf, oder nimmt sich einfach ein Umzugsunternehmen. Basta! Am besten bekommen alle, die Führerscheinklasse B machen, noch die Klassen A, A1 und A2 gratis mit dazu. Motorräder haben ja nur zwei Räder und man hat ja schon eine Prüfung für vier Räder absolviert. Vorraussetzungen verschärfen, um überhaupt eine Fahrerlaubnis machen zu dürfen!

0.0

1 Antwort

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