keine Anerkennung Berufskraftfahrer Grundqualifikation bei Klasse B!
Seit 1999 diverse neue Führerscheinrichtlinien/ Gesetze, aber eine Gleichbehandlung gibt es bis heute noch nicht. Dieser Text ist ein Beispiel: a) Antrag FS Klasse 3 war bis 31.12.1998 gestellt und der Antragsteller bis dahin 18. Jahre alt.. dann galt: Wurde die Fahrprüfung (nach altem Recht) noch bis 30. Juni 1999 erfolgreich abgelegt und die Fahrerlaubnis erteilt, dann galt Besitzstand der Klasse 3 = B, BE, C1, C1E b) der Antragsteller bis 31.12.1998 noch keine 18. Jahre alt! obwohl gleiche Fristen, Prüfungen abgelegt, bekam nur Klasse B und KEINE Berufskraftfahrer Grundqualifikation!