Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Pro-Argument Die Parkplätze der Geschäfte sind Privatgelände. Die Stadt München hat meines Erachtens überhaupt keine rechtliche Handhabe, die Eigentümer zu einer Öffnung dieser Parkplätze außerhalb der Geschäftszeiten zu zwingen. Quelle: 4.3