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Feste aber keine Betreuung

In Baden-Württemberg sollen Familienfeste ab 1. Juni mit bis zu 100 Personen erlaubt sein. Hierzu existiert zwar nur ein Entwurf, aber die weiteren Planungen sehen vor, dass ab 1. Juli Feste bis 500 Personen auch erlaubt sein sollen, sowie Kongresse bis 100 Personen. In diesem Zusammenhang ist es absolut unverständlich, warum unsere Kinder weiterhin nicht ihre Kindertageseinrichtung oder auch die Schulen besuchen dürfen, sind die Gruppenzusammensetzungen doch meist sehr konstant . Zumindest innerhalb der einhundert Personen Marke...

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