mehrere Personen?
Das Betretungsvebot für "mehrere Personen" (§ 15 Abs. 4) ist nicht konkret genug. Für mich als Privatperson ist es nicht zu beurteilen, wann eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Mehrere Personen sind schon zwei. Ist es verboten wenn ich mit meinem Kind durch den Wald in den nächsten Ortsteil oder zum Waldspielplatz fahren will? Wie sieht es aus, wenn ich mehrere Kinder habe oder noch befreundete Kinder mitnehme? Das Erleben und Verstehen des schützenswertes Waldes wird so erschwert.
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