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Betreten durch Gruppen

Was das Wald-Betreten durch mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes angeht, geht das nur ohne nur ohne Genehmigung zu, wenn nach vor Ort eine Beeinträchtigung des jew. Waldgebietes nicht zu erwarten ist. Muß man künftig am Waldesrand einen Fragebogen ausfüllen, um ggf. zu beweisen, daß man z.B. gemeinsam individuell verschiedene Zwecke verfolgt? Und wer bestimmt, wann eine Beeinträchtigung des jew. Waldgebietes zu erwarten ist? Hier feiert die Bürokratie wilde Urständ´.

Quelle:

4.3

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