Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Benutzung fremden Eigentums

Wald und Waldwege gehören den jeweiligen Eigentümern. Das gilt auch für Grundstücke im Besitz des Landes oder der Gemeinden, bei denen die Verwaltungen das Eigentumsrecht und die Verpflichtungen ausüben. Im Wald wird Holz produziert und die Wege sind Forstwirtschaftswege, die von den Forstbetrieben gebaut wurden. Mit welcher Intention wird hier eigentlich diskutiert? Ein Fahrverbot in einer Fußgängerzone wird doch auch beachtet, obwohl es sich hier sogar um öffentliche Verkehrswege handelt.

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

0.9

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