Die grundsätzliche Kritik, dass in bestimmten Situationen eine Ablehnung nicht explizit geäußert werden kann, ist durchaus berechtigt, aber die Idee, das Konzept umzukehren, wäre gleichbedeutend mit einer Beweislastumkehr bzw. einer pauschalen Kriminalisierung von Sex, sofern dieser nicht unter bestimmten Bedingungen stattfindet. Demzufolge wäre dann jede sexuelle Handlung eine Vergewaltigung, sofern keine "Beweise" vorliegen, die dagegen sprechen. Sinnvoller wäre es, die Definition des erkennbaren Willens zu spezifizieren und eine Unfähigkeit zur Ablehnung mit einer solchen gleichzusetzen.
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