Beweislastumkehr
Die Beweislast umzukehren und damit auch die Unschuldsvermutung für alle Fälle, die mit Verweis auf §177 eröffnet werden, auszuhebeln, ist ein schwerwiegender Eingriff, der einer umfassenderen Begründung Bedarf, als diese Petition bietet. Die Petition liefert nur absolute Zahlen, macht aber keine Aussage, wie viele Fälle an dem aufgebrachten Problem scheitern. Es fehlen auch Argumente, etwa aus Schweden, ob eine Beweislastumkehr erkennbare Besserung gebracht hat. Ein so zentrales Grundrecht sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden.
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