Beispiele sind schlecht gewählt
Die Analogien, die die Petition anführt, führen in die Irre. Beispielsweise gilt keine Beweislastumkehr bei der Arzthaftung (Ausnahme "grobe Behandlungsfehler). Der Patient muss beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und das dieser Fehler den vorgebrachten Schaden verursacht hat. Selbst für den "groben Behandlungsfehler" muss der Patient den Nachweis bringen. Ein Patient kann nicht einfach sagen: Nach der OP hatte ich X und der Arzt muss dann nachweisen, das X auf keinen Fall auf die OP zurückzuführen sein kann.
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