Paragraph § 177 StGB - Ja, ich will - und nur dann!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

192 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

192 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.11.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Es gibt nicht nur wehrhafte, sondern auch ganz stille, in sich zurückgezogene Menschen. Menschen, deren Verhalten vielleicht Unverständnis bei Anderen auslöst. Vielleicht, weil sie schon traumatisiert sind. Menschen, die nicht laut und erkennbar Ja sagen können, wenn sie zu sexuellen Handlungen gedrängt werden. Gesetzlich nach P. 177 StGB sind sie damit im Nachteil. Aber ist das ein Grund, sie weniger zu schützen, weil sie nicht so reagieren und funktionieren wie selbstbewusste Menschen? "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". So steht es auch im Grundgesetz. Und das sollte immer gelten!

0.0

1 Antwort

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Die grundsätzliche Kritik, dass in bestimmten Situationen eine Ablehnung nicht explizit geäußert werden kann, ist durchaus berechtigt, aber die Idee, das Konzept umzukehren, wäre gleichbedeutend mit einer Beweislastumkehr bzw. einer pauschalen Kriminalisierung von Sex, sofern dieser nicht unter bestimmten Bedingungen stattfindet. Demzufolge wäre dann jede sexuelle Handlung eine Vergewaltigung, sofern keine "Beweise" vorliegen, die dagegen sprechen. Sinnvoller wäre es, die Definition des erkennbaren Willens zu spezifizieren und eine Unfähigkeit zur Ablehnung mit einer solchen gleichzusetzen.

2.8

2 Antworten

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