Im Stadtverkehr hat die Fortbewegubg mit dem Zweirad mit einem Viertaktmotor umweltpolitisch nur vorteile, Hobbfahrten erfolgen in der Regel in Form von Überlandfahrten, sodass diese durch derartige Verbote nicht tangiert würden, sie sorgen lediglich für eine Häufung des jmweltschädlicheren PKW-Verkehrs, es würde mehr sinn ergeben Benzin-Zweitaktmotor-getriebenen Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach 2016 die Stadtfahrt zu verbieten oder sie durch Gebührenpflicht unattraktiv zu machen, um den Schadstoffausstoss in Ballungsäumen zu verringern
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