Rechtsmittel, Rechtsanwalt, Aufenthaltsgesetz
So Leid es mir für die Töchter tut, aber die Mutter wusste bereits im Jahr 2006, dass sie sich im Bundesgebiet unerlaubt aufhält. Der Vorwurf ist der Mutter zu machen (und ggfs. dem Rechtsanwalt, der i. d R. aus monetären Gründen immer wieder ermutigt, Rechtsmittel einzulegen). Es wäre zu einfach, zu glauben, dass sich der Aufenthaltsstatus durch zeitliches Aussitzen und das Einlegen von Rechtsmitteln zum Positiven ändert. Ansonsten könnte quasi jeder einen legalen Status erlangen,
kilde: