Nur nett sein ist als Asylgrund nicht wirklich ausreichend. Über das Gastarbeitnehmerabkommen hätten sie auch legal einen Weg gehabt auf den Arbeitsmarkt zu kommen. So aber begrüße ich die Abschiebung und die Verhängung einer Wiedereinreisesperre auch wenn dies nicht im Sinne des Petenten ist.
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