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EU- u. Abkommensstaaten-Verordnung EU-1408/71

EU-Verordnung 1408/71 (Sozialvericherungsabkommen und Ansprüche in beiden Staaten, wie z.B. Türkei u. Deutschland) Aus dieser Verordnung geht hervor, dass d. Pflichtversicherte einen Anspruch auf Weitergewährung einer Leistung aus krankheitsgründen, o.ä.im neuen Wohnort hat, wie als würde er an seinem alten Wohnort weiterhin wohnen.

Quelle:

2.5

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