Pflegegeld-Anspruch in der Türkei
Es soll nur gerechtfertigt sein, dass das Pflegegeld auch in der Türkei weitergezahlt wird, wenn der in der Türkei wohnende Pflegegeld berechtigte diesen Pflegegeldanspruch in einem EU-Mitgliedstaats unter den dort gegebenen Voraussetzungen erworben hat. Eingeschränkt sollte dieses Pflegegeld aber nur weitergezahlt werden, wenn das pflegegeldanspruchsberechtigte Mitglied einer Krankenversicherung/Krankenkasse/Pflegekasse aus dem Raum der EU-Mitgliedstaaten auch eine solche Staatsangehörigkeit aufweist.
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