Schutz des Selbstbestimmungsrechts
Auf den ersten Blick hört sich der Aufruf gut an. Aber ich habe Bedenken, dass das Selbstbestimmungsrecht der (angeblicgen) PatientInnen ausgegebelt wird, denen psychische Erkrankungen angedichtet werden. Leider gibt es immer wieder Zwistigkeiten in Familien mit der Folge, wegen Geld oder aus anderen Motiven Angehörige unter Betreuung stellen zu wollen. Ich halte die vorgeschlagene Regelung daher für zu riskant. Oberste Priorität hat m.E. die ambulante Verfügbarkeit von PsychiaterInnen, psychologischer und medizinischer Psychotherapeuten. Andere Berufe dürfen m.E. keine Therapien durchführen.
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