Rechtswidrigkeit
Persönliche Lebensumstände (Pflege von Angehörigen, schwere Krankheit, persönliche Lebensumstände z.B. Scheidung, Drillingsgeburt, finanzielle Gründe) dürfen nicht bestraft werden. Kann jemand aus persönlichen Gründen über Jahre hinweg sein Studium nicht abschliessen oder die Psychotherapeutenausbildung innerhalb der vorgegebenen Zeit im Anschluss vollenden, kann d.Ziel Psychotherapeut nie mehr erreicht werden. Dies stellt einen massiven Eingriff i. e. Lebensplanung dar und ist m.E. rechtswidri