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Wehret den Anfängen!

Bei der Bebauung einer Naturfläche ist ein Mindestabstand von 50 Metern zu einem natürlichen Gewässer immer zu beachten. Durch die Lage des Querriegels wird diese sinnvolle Regel aufgeweicht, und das schafft neue Grauzonen (und den Grund für Ermessungen, die gefährlich sein können). Außerdem verstößt diese Blockbebauung gegen den Ensembleschutz, der bei Neubauten die Rücksichtnahme historisch gewachsener Bauformen im Umfeld einfordert. Deshalb NEIN zu der geplanten Bebauung in dieser Form!

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