Gleiche Rechte! - gleiche Pflichten
Im Sozialrecht gibt es keinen Unterschied: Partner/innen haften. Es darf keine (Wahl-)Familien 1. Klasse (Vorteile+Pflichten) und 2. Klasse (Pflichten) geben. Hier geht es um Familien mit minderjährigen Kindern. Kinderlose Paare, die alle generationenübergreifenden familiären Pflichten gemeinsam tragen, sind zunächst ausgeschlossen. Aber gut, ein Schritt nach dem anderen. Es ist beschämend, dass etliche Politiker/innen immer noch Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht brauchen.
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