Signaturdatei nicht erforderlich
Die separate Signaturdatei ist für eine Beweisführung nicht erforderlich. Denn die ZIP-Datei enthält wie jede EGVP-Nachricht eine Empfangsbestätigung, die vom Empfänger der Nachricht signiert ist. Ein Fälschung dieser Empfangsbestätigung durch den Absender ist somit technisch ausgeschlossen.
Source: