Artikel 8 GG (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Unser Bundesverfassungericht achtet mit Argusaugen darauf, dass jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann (Art. 2 Abs. 1 GG 1. Halbsatz). Den 2. Halbsatz will schon fast keiner mehr hören: "Soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Rechtsanwälte findet man für jedes Problem. Sei es auch noch so absurd. Wo also ist das Problem?
Quelle: