Institutionen die sich mit Kunst- und Kultur beschäftigen sind Orte der Begegnung . Sie tragen als Angebot zu einer Kulturellen Erwachsenenbildung bei, die als beigeordnetes Bildungsziel in den Konzepten der Bildung auf Landes- und Bundesebene gefördert werden. Seit 1948 ist Bildung (§26) und Kulturelle Teilhabe (§27) in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgeschrieben. Das Kunsthaus Göttingen liefert hierzu einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag!
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