Der Petent (Ersteller dieser Petition) verstößt mit dieser Umfrage gegen geltnedes Internationales Recht! Es fehlt eine gültige Datenschutzerklärung des Erstellers. Er hat vollen Zugriff auf alle abgegebenen Personenbezogenen Daten, weißt aber nicht darauf hin wie er diese Daten speichert, wann er sie löscht usw. Openpetition hat zwar eine eigene Datenschutzverordnung, diese gilt aber nur bedingt für den Ersteller der Petition und sie übernehmen keinerlei Haftung was der Petent noch mit den Daten anstellt. Also stellt dies ein Verstoß gegen die DSGVO da!!!
Quelle: dsgvo-gesetz.de/