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Minderheitenvertretung gehört zur Demokratie!

Minderheitenvertretung ist elementarer Bestandteil unserer demokratischen Landschaft. Jede Minderheit in Deutschland hat ihren eigenen Zentralrat, ihre eigene Gewerkschaft oder ihre eigene Partei, wobei letztere sogar von der 5%-Hürde ausgenommen sind. Im berufspolitischen Kontext gilt: Wenn spezialisierte Minderheitenvertretungen verboten werden, haben diese Minderheiten überhaupt keine Möglichkeit mehr, sich Gehör zu verschaffen, da die "großen" Gewerkschaften kein gesteigertes Interesse an der Vertretung dieser -in bloßen Zahlen unbedeutenden- Gruppen haben.

Quelle:

4.1

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