Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Voraussetzungen nicht mehr gegeben

"Ein Konvent muss rechtlich und tatsächlich selbständig existieren können. Voraussetzungen hierfür sind: die Leitungsämter, z.B. das Amt der Oberin und eine Schwester, die für wirtschaftliche Fragen und Verwaltung zuständig ist, müssen besetzt werden können, die Gemeinschaft darf nicht überaltert sein und die Zahl der Schwestern darf nicht zu gering sein. Im Fall der Organisationsform des Reutberger Konvents darf die Zahl 5 nicht unterschritten werden (vgl. Artikel 8 der Apostolischen Konstitution „Vultum Dei quaerere“ von Papst Franziskus)"

Quelle: www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/kloster-reutberg/fragen-und-antworten

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