Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Kündigung wegen Kirchenaustritt kein Verstoß gegen das AGG

"Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften … (ist) auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft … im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt."

Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung Abs. 1

0.0

1 Gegenargument
Gegenargumente anzeigen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern