Warum schreiben Sie keinen Namen? Die juristischen Möglichkeiten sind allen Hauptbetroffenen längst bekannt. Diese Regeln lassen aber dem kirchlichen Arbeitgeber durchaus zu, dass er auf eine Kündigung verzichtet. Der Kirche stünde es wohl an, dass sie in diesem Fall auf die sehr großen Verdienste der Erzieherin und ehrenamtlichen Mitarbeiterin schaut. Bernhard Pfaff. Pfarrer i. R. Renchen
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