Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Pro-Argument Ein Blick in die Sächsische Gemeindeordnung könnte hier weiter helfen! So wird kein Bürgermeister aus dem Amt entlassen! Einfach nur lächerlich. Seit wann ist der Oberbürgermeister für Strafverfolgung nach dem StGB zuständig? Quelle: 1.6