Um missverstandener Demokratie und laienhaftem juristischem Verständnis entgegenzuwirkent, hier die Sächsische Gemeindeordnung. Daraus dürfte sich jedem erschließen, wer innerhalb eines Bürgerentscheides einer Gemeinde wahlbrechtigt ist. Dem (mit einem freundlichen Augenzwinkern) vorangestellt, ist prinzipiell zwischen Petition und Bürgerentscheid zu unterscheiden: <a href="http://www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/download/Kommunale_Verwaltung/1_SaechsGemO.pdf" rel="nofollow">www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/download/Kommunale_Verwaltung/1_SaechsGemO.pdf</a>
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