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Weil von Grundgesetzes wegen die Grundrechteverletzung niemals legalisiert werden kann, da kann sich die öffentliche Gewalt noch so sehr bemühen. Auch von Seiten der Rechtsprechung ist es sogar aus traditionellen Gründen nicht möglich, den grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrag zu legalisieren. Schon das Reichsgericht hat 1921 und 1930 verbindlich entschieden, dass Gesetze (Normen), die gegen die Weimarer Reichsverfassung verstoßen, von Anfang an null und nichtig sind. Ebenso wurde entschieden, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Rundfunkstaatsverträge und Zustimmungsgesetze sind somit nichtig.

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2.4

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