Verordnung
Wahrscheinlich wäre es auch gut die Grundlage auf Basis der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Kronberg (9-03) noch einmal klar zu stellen. Die Kronthalschule wird hier nicht explizit in Para 4 Nr 2 erwähnt, aber andere Schulen schon. Falls dies zur Verunsicherung führt bzgl der Durchsetzung könnte man dies noch einmal klarstellen lassen. :-)
Quelle: www.kronberg.de/de/politik-verwaltung/satzungen/#accordion-1-9