Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Hängen Sie bitte eine kompletten Liste Ihrer während "dentalhygienischen Prophylaxe" angewandten Substanzen aus, so dass eine lückenlose Überprüfung des Users möglicht ist. DIES wird gewiss entscheiden, ob Sie frequentiert werden können. Eine "geschützte Berufsbezeichnung" darf man maximal als makulatorischen Anstrich ohne Bewandtnis betrachten

Quelle:

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