Um der Abzocke Einhalt zu gebieten, würde es schon reichen, wenn die Ordnungsbehörden nur auf Gemeindestraßen und Kreisstraßen kontrollieren dürften. Bundesstraßen und Landstraßen dürften nur von der Polizei kontrolliert werden. Dann könnte sich die Ordnungsbehörde auf die wirklichen Gefahrenstellen innerhalb der Gemeinde konzentrieren und die Berufspendler blieben verschont von der Abzocke.
Quelle: