Trotz des Hinweises auf die tatsächlichen Gründe der teilweisen Lockerung nach der früheren Verschärfung ist eine Überprüfung aber sicher sinnvoll. Z.B. ließe sich das beschriebene Beispiel auch durch Ausnahmeregelungen vermeiden. Unabhängig davon sollte man aber auch als Warnung keine Nacktbilder weiterleiten.
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