Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag sowie das Bundesministerium der Justiz
Ich fordere eine klare Überprüfung und Anpassung der aktuellen Praxis im Umgang mit Bewährungsstrafen bei sexualisierten Straftaten gegen Minderjährige.
Zwar wurden die Gesetze zum Schutz von Kindern im Jahr 2021 deutlich verschärft. Dennoch wurden im Jahr 2024 einzelne Regelungen wieder angepasst und teilweise gelockert, um mehr Spielraum für Einzelfallentscheidungen zu schaffen.
In der Praxis führt dies weiterhin zu Fällen, in denen Täter keine Haftstrafe antreten müssen. Für viele Menschen ist das nicht nachvollziehbar und führt zu einem erheblichen Vertrauensverlust in das Rechtssystem.
Ziel dieser Petition ist es, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Bewährungsstrafen in solchen Fällen aktuell möglich sind und ob diese Regelungen dem Schutzbedürfnis von Kindern ausreichend gerecht werden.
Falls notwendig, sollen gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden, um Bewährungsstrafen bei sexualisierten Straftaten gegen Minderjährige künftig auszuschließen oder deutlich stärker zu begrenzen.
Begründung
Zudem besteht bei sexualisierten Straftaten gegen Minderjährige ein erhebliches Risiko von Wiederholungstaten. Studien und Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigen, dass viele Taten nicht einmalig bleiben und die tatsächliche Zahl der Fälle durch eine hohe Dunkelziffer deutlich über den bekannten Zahlen liegt.
Das bedeutet auch: Bis ein Täter entdeckt und verurteilt wird, kann es in vielen Fällen bereits zu mehreren Übergriffen gekommen sein.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob bestehende Strafrahmen und insbesondere die Möglichkeit von Bewährungsstrafen dem tatsächlichen Gefahrenpotenzial ausreichend gerecht werden.
Gleichzeitig tragen Betroffene sexualisierter Gewalt häufig ein Leben lang die Folgen der Taten. Die Auswirkungen können sowohl psychischer als auch körperlicher Natur sein und reichen oft weit über den eigentlichen Tatzeitpunkt hinaus.
Vor diesem Hintergrund stellt sich umso mehr die Frage, ob die bestehenden Regelungen und Strafmöglichkeiten dem Ausmaß des Leids und dem notwendigen Schutz von Kindern ausreichend gerecht werden.
ja und das sofort.