Schluss mit Bewährungsstrafen bei Sexualdelikten gegen Minderjährige

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag sowie das Bundesministerium der Justiz

849 Unterschriften

2 %
744 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 02.04.2026
  2. Sammlung noch 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag sowie das Bundesministerium der Justiz

Ich fordere eine klare Überprüfung und Anpassung der aktuellen Praxis im Umgang mit Bewährungsstrafen bei sexualisierten Straftaten gegen Minderjährige.

Zwar wurden die Gesetze zum Schutz von Kindern im Jahr 2021 deutlich verschärft. Dennoch wurden im Jahr 2024 einzelne Regelungen wieder angepasst und teilweise gelockert, um mehr Spielraum für Einzelfallentscheidungen zu schaffen.

In der Praxis führt dies weiterhin zu Fällen, in denen Täter keine Haftstrafe antreten müssen. Für viele Menschen ist das nicht nachvollziehbar und führt zu einem erheblichen Vertrauensverlust in das Rechtssystem.

Ziel dieser Petition ist es, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Bewährungsstrafen in solchen Fällen aktuell möglich sind und ob diese Regelungen dem Schutzbedürfnis von Kindern ausreichend gerecht werden.

Falls notwendig, sollen gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden, um Bewährungsstrafen bei sexualisierten Straftaten gegen Minderjährige künftig auszuschließen oder deutlich stärker zu begrenzen.

Begründung

Zudem besteht bei sexualisierten Straftaten gegen Minderjährige ein erhebliches Risiko von Wiederholungstaten. Studien und Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigen, dass viele Taten nicht einmalig bleiben und die tatsächliche Zahl der Fälle durch eine hohe Dunkelziffer deutlich über den bekannten Zahlen liegt.

Das bedeutet auch: Bis ein Täter entdeckt und verurteilt wird, kann es in vielen Fällen bereits zu mehreren Übergriffen gekommen sein.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob bestehende Strafrahmen und insbesondere die Möglichkeit von Bewährungsstrafen dem tatsächlichen Gefahrenpotenzial ausreichend gerecht werden.

Gleichzeitig tragen Betroffene sexualisierter Gewalt häufig ein Leben lang die Folgen der Taten. Die Auswirkungen können sowohl psychischer als auch körperlicher Natur sein und reichen oft weit über den eigentlichen Tatzeitpunkt hinaus.

Vor diesem Hintergrund stellt sich umso mehr die Frage, ob die bestehenden Regelungen und Strafmöglichkeiten dem Ausmaß des Leids und dem notwendigen Schutz von Kindern ausreichend gerecht werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Saro GmbH, Straubing
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.04.2026
Sammlung endet: 01.10.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

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Trotz des Hinweises auf die tatsächlichen Gründe der teilweisen Lockerung nach der früheren Verschärfung ist eine Überprüfung aber sicher sinnvoll. Z.B. ließe sich das beschriebene Beispiel auch durch Ausnahmeregelungen vermeiden. Unabhängig davon sollte man aber auch als Warnung keine Nacktbilder weiterleiten.

Die Regelungen wurden nicht gelockert, um "mehr Spielraum zu schaffen", sondern damit z.B. Mütter, die durch Weiterleiten von Bildern als Warnung an andere Mütter nicht automatisch vorbestraft sind! Das war von Rechtsexperten vor Einführung der Verschärfung vorausgesagt worden und hatte sich bestätigt. Die Höchststrafen sind unverändert.

Warum Menschen unterschreiben

ja und das sofort.

Die Sicherheit von Kindern sollte höhere Priorität haben.

Sexualdelikte haben lebenslange Folgen für die, an denen diese Tatan begangen werden.Oft int verheerender Art und Weise.
Bewährung darf hier nicht zur Debatte stehen, sondern empfindliche Strafen müssen jenen drohen, die Respekt und Würde derart mißachten !!!

Wir müssen unsere Kinder schützen.

Weil ich nicht mehr " zuschauen" kann....

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