E-Scooter sind von der Gefährdungshaftung ausgenommen. Das bedeutet: Sie sind zwar haftpflichtversichert, aber wenn kein Verursacher dingfest gemacht werden kann, zahlt keine Versicherung. Wind, uneben abgestellt, Anonym schmeißt Roller um - das Opfer (z. B. Autobesitzer) bekommt keinen Cent. Das Prinzip, dass Verleihfirmen völlig unreguliert die Straßen vollstellen dürfen, überall Stolperfallen sind und Opfer alleinegelassen werden, ist ein Unding und muss beendet werden.
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