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Gutachten

Sie schreiben in Ihrem Antrag: "Stellen Eltern den Antrag auf Rückstellung, wird ein Gutachten erstellt, in dem aber lediglich auf die kognitiven Kompetenzen geachtet wird - soziale und emotionale Fähigkeiten werden außer Acht gelassen." Dies ist so nicht richtig. Über eine Rückstellung entscheidet die zuständige Grundschule. Sinnvoll ist hier, sich mit den ErzieherInnen, der Frühförderung und der Kooperationslehrkraft zu beraten. Ein Gutachten wird nur erstellt, wenn von den Eltern ein Antrag zur Überprüfung des "Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" gestellt wird.

Source: www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Zurueckstellung+vom+Schulbesuch+beantragen-495-leistung-0

3.3

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