Wir leben in einem Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten. Was soll da eine Petition? Das Gericht über die Rechtslage belehren oder öffentlichen Druck ausüben? Das offenbart ein ein erschreckendes rechtsverständnis. Wenn die Klage unberechtigt ist, wird Sie abgelehnt, ist sie berechtigt, liegt das Problem nicht beim Kläger, sondern beim Land Hessen, daß es im zweiten Anlauf nicht geschafft hätte, eine grundrechtskonforme Wiederaufnahme der Beschulung zu organisieren. DIe Begründung zeigt außerdem, daß der Initiator die Klage und die dortige Argumentation nicht einmal kennt.
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