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Die Bezeichnungen "Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität" oder "Selbstbestimmung des Geschlechts" weisen in eine falsche Richtung. Dies klingt nach Willkür und der Möglichkeit sein Geschlecht auszusuchen. Das ist es aber nicht worum es geht. Es geht um das Wissen um das eigene Geschlecht, etwas einmaliges und festes, nicht etwas was heute so und morgen so ist. Insofern schlagen wir als Titel des Gesetzes "Gesetzt zur Anerkennung der Geschlechtsaussage" vor. Weitere Vorschläge sind in unserer Kommentierung zu den Gutachten der HU und des DIMR, anlässlich des Fachtages im, BMFSFJ zu finden.

Quelle:

2.5

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