Neben den bereits genannten Argumenten möchte ich noch ein neues hinzufügen: Die Schüler werden mit der Durchführung IN der Schule benachteiligt behandelt gegenüber anderen Testmöglichkeiten. Vor dem Hintergrund, dass jetzt auch schon Arbeitgeber Bescheinigungen über ein negatives Testergebnis ausstellen dürfen, werden Schüler getestet, ohne hierdurch einen Vorteil zu erlangen. SuS können trotzdem nicht am öffentlichen Leben durch Tests teilnehmen. Sie müssen ZUSÄTZLICH zu den Tests inder Schule noch hierfür Bürgertests machen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz fällt weiter ins Absurde.
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