Pro

Hvorfor er kampanjen verdt å støtte?

Schultauglich heißt nicht gleich verkehrstauglich

Während Kinder mit 5 oder 6 Jahren bereits schultauglich sind, gelten sie erst im Alter von 10-12 Jahren als verkehrstauglich. Die Verkehrserziehung beginnt natürlich viel früher, aber vieles ist für Kinder aufgrund der fehlenden körperlichen Reife (Sehen und Motorik nicht ausgereift) schlichtweg nicht umsetzbar. Die Kinder unter 10 Jahren sind also darauf angewiesen, dass ihnen ein sicherer Schulweg gegeben wird. Immer wieder wird sich beklagt, dass die Grundschüler nicht zu Fuß gehen - kein Wunder bei diesem unsicheren Schulweg!

kilde: www.familie-und-tipps.de/Kinder/Entwicklung/Sehvermoegen.html

4.3

1 motargument
Vis motargumenter

Ved å publisere innlegget mitt godtar jeg vilkårene for bruk og personvernregler for openPetition . Fornærmelser, baktalelse og usanne anklageser bringes til varsel.

Bidra til å styrke innbyggermedvirkning. Vi ønsker å gjøre dine bekymringer hørt samtidig som vi forblir uavhengige.

Markedsfør nå