Änderung § 5 des Infektionsschutzgesetz wider Grundgesetz Artikel 80
Kanzleramtschef Braun setzt sich heute ohne Not einsam über den Beschluss der LANDESREGIERUNGEN vom 22. März hinweg. Braun verordnet / verdoppelt die Ausgangsbeschränkungen um weitere 17 Tage. Wahrscheinlich legitimiert mit der Änderung § 5 des Infektionsschutzgesetz, das gestern Minister Spahn trotz unserer hektischen, emotionalen Situation durch den amputierten Bundestag gepeitscht hatte. Aus bislang 5 Zeilen § 5 machte er nun 3 DINA4-Seiten lang, in denen er zukünftig OHNE ZUSTIMMUNG von den Parlamenten über so ziemlich alle unsere Freihheitrechte nun verfügen kann.