Der dilettantische Antrag beim Bundesverfassungsgericht zeigt, dass es auch vielen Befürwortern dieser Petition nicht um Inhalte sondern um reine Demagogie geht. Diejenigen, die Bedenken haben,aber dabei zu einer differenzierten Betrachtung bereit und in der Lage sind, sollten sich von solchen pseudo -juristischen Machwerken, wie der Stellungnahme dieser Anwältin fernhalten, es sei denn sie sind stolz darauf, mal wieder gelenkt zu werden!
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