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Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen

Freiheitsbeschränkungen müssen verhältnismäßig sein. Dies bedeutet, dass überwiegende Gründe des Gemeinwohls für Freiheitsbeschränkungen sprechen. Weniger einschneidende Maßnahmen dürfen nicht erfolgversprechend sein. Dagegen verstoßen die Beschränkungen. Ausreichend wäre es gewesen, wenn Hygienevorschriften erlassen worden wären. Die Frage der Gefährdung besonders empfindlicher Personen, beschränkt sich nicht auf Corona. Dies gilt für jede ansteckende Krankheit. Somit müsste man konsequenterweise die Beschränkungen auf Dauer einführen, oder besonders empfindliche Personen anweisen, sich von

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