Wiewohl ich das Ansinnen als solches durchaus unterstützenswert finde hat es m.E. auf dieser Plattform nichts zu suchen. Begründung: Petitionen richten sich typischerweise an Landes-, Bundes- oder Europaparlamente. Also an die jeweils zuständige Legislative. Das vorliegende Anliegen ist aber ein kommunales Problem und fällt daher in die Kategorie Bürgerentscheid, der m.W. kommunal per Bürgerinitiative "angeleiert" werden müßte. Die anzuwenden Vorschriften müßten in Sachsen veröffentlicht sein, mir selber sind sie z.Z. (noch) nicht bekannt.
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