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Die Unterbringung wurde der Platz am 08.07.2014 in Werne vereinbart. Der Mutter angeblich gem. gerichtlicher Aussage des Jugendamtes am 17.7.14 eine gemeinsame Diagnostik angeboten, angeblich von der Mutter abgelehnt, was nicht stimmt. nachweislich war die gemeinsame Diagnostik nie geplant, denn die Unterbringung stand am 8.7.14 schon fest ne die Inobhutnahme wurde 14Tage zuvor schon bei Ordnungsamt ohne richterlichen Beschluss beauftragt!

Quelle:

2.3

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