Es ist dringend notwendig, dass das bayerische Innenministerium seine Hinweise über angebliche Verbote bestimmter Tätigkeiten aus seinen FAQs streicht. Dort stand auch wochenlang, Verweilen in Parks, Sonnenbaden, Reifenwechsel und Autowaschen sei verboten, was alles trotz unveränderter Rechtslage revidiert wurde. Ein Gerichtsurteil von letzter Woche aus Ansbach legt nahe, dass auch alle anderen Einschränkungen mittlerweile als ungültig ansehbar sind (so lange die Tätigkeiten kein deutlich erhöhtes Infektionsrisikomit sich bringen).
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