Die Tatsache, dass viele Mitarbeiter bekennende Linksextreme sind, verstößt gegen das Neutralitätsgebot einer solchen Institution. Sie verhindert ein objektives Urteil der Urteilenden.
Quelle: z.B. ist Fr. Kahane ehemalige Stasi-Mitarbeiterin (Vgl. de.wikipedia.org/wiki/Anetta_Kahane); Fr. Schramm ist bekennende Kommunistin (Vgl. twitter.com/_juliaschramm)