Ein perverser, absurder SchelmIN, der davin ausginge, dass Meinung irgendwo von Hass zu beseelen sein sollte. Wie es seinem konfusen Hirne gerade mal so einfiele
Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
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